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Schlagwort: FISG: Laufzeitbeschränkung für Abschlussprüfer

FISG: Laufzeitbeschränkung für Abschlussprüfer. BaFin weist auf die neuen Pflichten für Unternehmen, die nicht von öffentlichem Interesse sind hin. Auch hier gilt ab 01.01.2022 eine Laufzeitbeschränkung für den Abschlussprüfer.   FISG: Laufzeitbeschränkung für Abschlussprüfer Was muss der Aufsichtsrat beachten? Der Abschlussprüfer prüft...

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