Personalakte und Datenschutz – Das müssen Sie wissen
Datenschutzrechtlich sind bei der Führung der Personalakten zwei wesentliche Vorschriften zu beachten. Dies sind § 9 BDSG (Datensicherheit) und § 32 BDSG (die Zweckbindung der Arbeitnehmerdaten). In unserem Informationsblog erhalten Sie die wichtigsten Informationen zu
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