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Schlagwort: Verstärkte Sorgfaltspflichten bei Factoring-Unternehmen

Verstärkte Sorgfaltspflichten bei Factoring-Unternehmen – §25k Abs. 2 KWG Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Zweiten E-Geld-Richtlinie vom 01.03.2011 wurde Absatz 4 (alt) dem Paragraphen angefügt. Demnach haben Factoringinstitute „(‥) angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um einem erkennbar erhöhten Geldwäscherisiko bei der Annahme...

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