Transaktion im Zusammenhang mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Transaktion im Zusammenhang mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Die Auslegungs- und Anwendungshinweise 2018 der BaFin zum neuen Geldwäschegesetz wurden veröffentlicht.
Transaktion im Zusammenhang mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Sofern Tatsachen festgestellt werden, die darauf schließen lassen, dass eine Transaktion im Zusammenhang mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung steht, sind gemäß § 10 Abs. 3 Nr. 3 GwG unabhängig von Schwellenwerten stets die allgemeinen Sorgfaltspflichten zu erfüllen.
Für die Frage, wann ein solcher Verdachtsfall (vgl. § 43 Abs. 1 GwG) vorliegt, sind insbesondere die Informationen zu Typologien für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (z.B. Anhaltspunktepapiere) zu beachten.
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