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Compliance Solutions

S+P Compliance Team: Sicher + Effizient + Passend

Du suchst einen Compliance Dienstleister mit innovativen Compliance Solutions? Dann bist du bei S+P Compliance Services bei der richtigen Adresse. S+P Compliance Services ist ein innovativer Compliance Dienstleister mit dem Schwerpunkt Finanzunternehmen und Nicht-Finanzunternehmen. 

S+P ist seit über 11 Jahren für Finanzunternehmen und Nicht-Finanzunternehmen tätig. Sie finden unsere Büros in München, Hannover, Wien und London. Wir verfügen über ein starkes Netzwerk von erfahrenen Beratern, Compliance-Officern und Experten, die partnerschaftlich und vertrauensvoll über nationale Grenzen hinaus zusammenarbeiten. 

Alle Kollegen haben ihr Geschäft von der Pike auf gelernt. Sie sind seit vielen Jahren für mittelständische Unternehmen aus den Branchen Automotive, Bau, Dienstleistung, Einzel- und Großhandel, Energieversorger, Gesundheitswesen, IT- und Halbleiter-Hersteller, Immobilienwirtschaft, Maschinenbau und Nutzfahrzeuge tätig.

In der Finanzwirtschaft betreuen wir Banken und Sparkassen, Factoring- und Leasinggesellschaften, Finanzdienstleister, Versicherungen sowie institutionelle Investoren.

Our  Compliance Solutions

Compliance Solutions

Our Compliance Approach

Wir bieten Auslagerungslösungen für das Beauftragtenwesen. Für die Einrichtung eines prüfungssicheren Beauftragtenwesens übernehmen wir folgende Aufgaben:

  • Bestellung als Geldwäschebeauftragter, Datenschutzbeauftragter, Compliance Officer, MaRisk-Compliance Officer oder Interne Revision
  • Als Geldwäschebeauftragter überwachen wir die Einhaltung der relevanten Gesetze, einschließlich der Vorgaben aus weiteren Richtlinien des Unternehmens zum Beauftragtenwesen.
  • Als Officer für Datenschutz, Geldwäscheprävention, Compliance oder Interne Revision beraten und unterrichten wir die Unternehmensleitung hinsichtlich bestehender Pflichten und sind zuständig für die Kommunikation mit Aufsichtsbehörden.
  • Ausgewählte Prozesse kontrollieren wir stichprobenartig, risikoorientiert und in angemessenen Zeitabständen auf ihre Gesetzes-konformität.
  • Als Officer für Datenschutz, Geldwäscheprävention, Compliance oder Interne Revision übernehmen wir unsere Aufgaben weisungsfrei und unter Anwendung des erforderlichen Fachwissens. Wir berichten unmittelbar an die Unternehmensleitung.

Neue BAIT 2021

Neue BAIT 2021: Was ändert sich? Die Aufsicht hat das Rundschreiben „Bankaufsichtliche Anforderungen an die IT“ (BAIT) in der Fassung vom 14.09.2018 umfassend auf notwendige Ergänzungen aufgrund der ICT-Guidelines überprüft. Damit sollen aktuelle Risiken für die Institute, die im Zusammenhang mit der Informationsverarbeitung entstehen können, besser berücksichtigt werden. Mit den neuen BAIT 2021 wird das Kapitel 5 Operative IT-Sicherheit neu eingeführt. Kapitel 5 stellt folgende Anforderungen an die IT-Sicherheit:


Neue MaRisk

Neue MaRisk 2021: Was ändert sich? Die Überarbeitung mit den neuen MaRisk ist auf Änderungen der internationalen Regelsetzung zurückzuführen. Mit der aktuellen MaRisk-Novelle werden die folgende internationale Leitlinien in die deutsche Aufsichtspraxis umgesetzt:

  • EBA Leitlinien zu notleidenden und gestundeten Risikopositionen (Guidelines on management of non-performing and forborne exposures – NPL Guidelines)
  • EBA Leitlinien zu Auslagerungen (Guidelines on out-sourcing arrangements – Outsourcing Guidelines)
  • EBA Leitlinien zu ICT Risk (Guidelines on ICT and Security Risk Management – ICT Guidelines)

Related Insights

Know Your Customer
Onboarding mit S+P Solutions
  • Das sog. „Know Your Customer“-Prinzip, dessen zentrales Element die Identifizierung des Kunden ist, bildet einen der tragenden Pfeiler der Geldwäscheprävention.
  • Es beinhaltet für die Institute die Verpflichtung, sich bei Anknüpfung der Geschäftsbeziehung über die Identität des Kunden zu vergewissern.
  • Nur durch die Identifizierung des Kunden wird die vollständige Nachvollziehbarkeit des Geld-Flusses und der in der Zahlungskette eingeschalteten Intermediäre, Geld-Inhaber und Akzeptanten ermöglicht.
Suspicious Transaction Reporting
STR mit S+P Solutions

Liegen Tatsachen vor, die darauf hindeuten, dass

  1. ein Vermögensgegenstand, der mit einer Geschäftsbeziehung, einem Maklergeschäft oder einer Transaktion im Zusammenhang steht, aus einer strafbaren Handlung stammt, die eine Vortat der Geldwäsche darstellen könnte,
  2. ein Geschäftsvorfall, eine Transaktion oder ein Vermögensgegenstand im Zusammenhang mit Terrorismusfinanzierung steht oder
  3. der Vertragspartner seine Pflicht nach § 11 Absatz 6 Satz 3, gegenüber dem Verpflichteten offenzulegen, ob er die Geschäftsbeziehung oder die Transaktion für einen wirtschaftlich Berechtigten begründen, fortsetzen oder durchführen will, nicht erfüllt hat, so hat der Verpflichtete diesen Sachverhalt unabhängig vom Wert des betroffenen Vermögensgegenstandes oder der Transaktionshöhe unverzüglich der FIU zu melden.
Enhanced Due Diligence
EDD umsetzen mit S+P Solutions

Ein höheres Risiko liegt insbesondere vor, wenn es sich

  1. bei einem Vertragspartner des Verpflichteten oder bei einem wirtschaftlich Berechtigten um eine politisch exponierte Person, ein Familienmitglied oder um eine bekanntermaßen nahestehende Person handelt,
  2. um eine Geschäftsbeziehung oder Transaktion handelt, an der ein von der EU ermittelter Drittstaat mit hohem Risiko beteiligt ist,
  3. um eine Transaktion handelt, die im Vergleich zu ähnlichen Fällen
    a) besonders komplex oder ungewöhnlich groß ist,
    b) einem ungewöhnlichen Transaktionsmuster folgt oder
    c) keinen offensichtlichen wirtschaftlichen oder rechtmäßigen Zweck hat, oder
  4. für Verpflichtete nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 und 6 bis 8 um eine grenzüberschreitende Korrespondenzbeziehung mit Respondenten mit Sitz in einem Drittstaat handelt.
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