Informationsweitergabe – §47 GwG
Die Auslegungs- und Anwendungshinweise 2018 der BaFin zum neuen Geldwäschegesetz wurden veröffentlicht.
Informationsweitergabe – §47 GwG
Die Vorschrift dient – in Einklang mit Art. 39 der 4. Geldwäscherichtlinie – dazu, dass die von einer Meldung nach § 43 Abs. 1 GwG betroffene Person von...
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