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Whistleblowing – § 6 Abs. 5 GwG Die Auslegungs- und Anwendungshinweise 2018 der BaFin zum neuen Geldwäschegesetz wurden veröffentlicht.   Whistleblowing – § 6 Abs. 5 GwG Die Vorschrift ergänzt die auf Behördenebene einzurichtende Stelle für Hinweisgeber („Whistleblower“) nach § 53 GwG (bzw. bei der BaFin aufgrund von § 4d...

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Welche Anforderungen sind bei der Überprüfung der Zuverlässigkeit von Mitarbeitern iSd GwG zu beaachten? Die Überprüfung der Zuverlässigkeit ist in § 6 Abs. 2 Nr. 5 GwG geregelt. Detaillierte Hinweise wurden mit den Auslegungs- und Anwendungshinweisen 2018 der BaFin zum neuen Geldwäschegesetz veröffentlicht. Im S+P Blog Überprüfung der Zuverlässigkeit...

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Verhinderung des Missbrauchs von neuen Produkten und Technologien Die Auslegungs- und Anwendungshinweise 2018 der BaFin zum neuen Geldwäschegesetz wurden veröffentlicht. Verhinderung des Missbrauchs von neuen Produkten und Technologien Nach § 6 Abs. 2 Nr. 4 müssen Verpflichtete geeignete Maßnahmen zur Verhinderung des Missbrauchs von neuen...

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